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ReadySync.io

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der SaaS-Middleware ReadySync.io der NetzKombyse GmbH, Hamburg.

I. Geltungsbereich, Vertragspartner

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung der SaaS-Dienstleistung „ReadySync.io“ zwischen der NetzKombyse GmbH, Harkortstraße 81, 22765 Hamburg (nachfolgend „Anbieter“ oder „wir“) und unseren Vertragspartnern (nachfolgend „Kunde“). Für andere Produkte oder Angebotsbereiche gelten die dort jeweils bereitgestellten Geschäftsbedingungen.
  2. ReadySync.io richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
  3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich in Textform zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen Leistungen vorbehaltlos erbringt.
  4. Diese AGB gelten in der jeweils zuletzt in den Vertrag mit dem Kunden einbezogenen Fassung auch für zukünftige Verträge und Leistungen im Zusammenhang mit der Nutzung von ReadySync.io, ohne dass hierauf erneut hingewiesen wird.

II. Vertragsgegenstand, Leistungsumfang

  1. Der Anbieter stellt dem Kunden mit „ReadySync.io“ eine cloudbasierte Middleware-Software („Software“) zur Verfügung, mit der der Kunde seine Warenwirtschaftssysteme (ERP) mit unterstützten Shop-Systemen und Verkaufskanälen verbinden und Daten synchronisieren kann. Die Software dient insbesondere der standardisierten Übertragung von Artikel-, Bestands-, Auftrags- und Kundendaten zwischen den verbundenen Systemen. Der konkrete Leistungsumfang, etwa unterstützte ERP-Systeme, Shop-Plattformen, Verkaufskanäle, Synchronisationsintervalle, Datenumfang, Anzahl synchronisierbarer Artikel/Aufträge, etwaige Limits sowie Vergütung, ergibt sich aus dem individuell vereinbarten Angebot, der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung des Anbieters oder einem separaten Leistungsschein. Im Zweifel gilt die jeweils bei Vertragsschluss gültige Leistungsbeschreibung, die über die Webseite unter https://readysync.de bereitgestellt wird. Die Bereitstellung erfolgt als Dienstleistung nach den Regelungen des Dienstvertragsrechts.
  2. Der Anbieter schuldet ausschließlich die Bereitstellung der im jeweiligen Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung beschriebenen SaaS-Funktionalitäten und ggf. ergänzender Leistungen (z. B. Support, Monitoring, Standard-Mappings). Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, etwa Umsatzsteigerung, Prozessbeschleunigung, Fehlervermeidung, Kosteneinsparung oder vollständige Synchronisation aller Datensätze in Echtzeit, wird nicht geschuldet. ReadySync.io basiert auf Standard-Schnittstellen und Mapping-Logik, die nicht alle individuellen Systemkonfigurationen, Datenformate oder Sonderfälle abdecken können. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass sämtliche vom Kunden gewünschten Datenfelder, Attribute, Prozesse oder Workflows unterstützt oder fehlerfrei übertragen werden.
  3. Der Anbieter ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten Unterauftragnehmer (insbesondere Hosting- und Infrastruktur-Provider, z. B. Rechenzentrumsbetreiber, Cloud-Dienstleister) einzusetzen. Regelungen zur Auftragsverarbeitung gelten vorrangig. Der Anbieter bleibt gegenüber dem Kunden für die ordnungsgemäße Leistungserbringung verantwortlich.
  4. ReadySync.io wird typischerweise über ein Web-Interface oder API bereitgestellt. Ein Anspruch auf Bereitstellung der Software auf eigenen Systemen des Kunden (On-Premise) besteht nicht, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
  5. Der Anbieter ist berechtigt, Art und Umfang der technischen Umsetzung (z. B. Server-Standorte innerhalb der EU/EWR, eingesetzte Technologien, Synchronisationsverfahren, Mapping-Algorithmen) im Rahmen der vertraglichen Zusagen nach billigem Ermessen zu ändern, soweit hierdurch die vertragsgemäße Nutzung durch den Kunden nicht in unzumutbarer Weise beeinträchtigt wird.
  6. Besondere Regelung zur Datensynchronisation und Mapping
    1. ReadySync.io dient der automatisierten Synchronisation von Daten zwischen unterschiedlichen Systemen auf Basis von Standard-Mappings und konfigurierbaren Regelwerken. Die Synchronisationsergebnisse hängen von der Qualität, Struktur und Vollständigkeit der Quelldaten sowie der Kompatibilität der verbundenen Systeme ab.
    2. Der Anbieter schuldet keine vollständige, fehlerfreie oder echtzeitnahe Synchronisation aller Datensätze, keine Gewährleistung für die Richtigkeit transformierter oder gemappter Daten und keine Kompatibilität mit nicht dokumentierten, individuell angepassten oder veralteten Systemversionen. Datenverluste, Transformationsfehler, Verzögerungen bei der Synchronisation oder Unvollständigkeiten aufgrund systemseitiger Limitierungen, API-Beschränkungen oder fehlerhafter Quelldaten begründen keine Mängelansprüche.
    3. Der Kunde trägt das alleinige Risiko operativer Entscheidungen, die er auf Basis der synchronisierten Daten trifft (z. B. Bestandsführung, Preisanpassungen, Auftragsbearbeitung, Kundenansprache). Der Anbieter haftet nicht für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden aus fehlerhaften oder verzögerten Synchronisationen.
    4. Der Kunde verpflichtet sich, synchronisierte Daten regelmäßig zu prüfen und bei erkannten Fehlern oder Unstimmigkeiten den Anbieter unverzüglich zu informieren. Der Kunde führt eigene Plausibilitätsprüfungen durch, bevor er synchronisierte Daten für geschäftskritische Prozesse verwendet.
  7. Testkonto, Kompatibilität und Systemumgebung des Kunden
    1. Der Anbieter kann dem Kunden vor Vertragsschluss freiwillig ein zeitlich befristetes Testkonto zur Verfügung stellen, mit dem der Kunde die grundlegenden Funktionen der SaaS-Dienstleistung sowie die Kompatibilität mit seiner eigenen Systemumgebung (insbesondere ERP-System, Shop-System, sonstige Verkaufskanäle und Datenstrukturen) prüfen kann. Ein Anspruch auf Einrichtung oder Umfang eines Testkontos besteht nicht.
    2. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, im Rahmen des Testzeitraums die Kompatibilität der Dienstleistung mit seinen Systemen, Konfigurationen, Prozessen und Datenformaten zu prüfen und etwaige Besonderheiten seiner Systemlandschaft zu identifizieren. Unterlässt der Kunde diese Prüfung ganz oder teilweise, trifft den Anbieter hierfür keine Verantwortung.
    3. Die Dienstleistung wird als standardisierte SaaS-Middleware bereitgestellt. Weder zugesichert noch geschuldet ist, dass die Dienstleistung mit sämtlichen denkbaren oder vom Kunden gewählten Systemen, Versionen, Konfigurationen, individuellen Anpassungen, Dritt-Plugins oder Datenmodellen vollständig oder jederzeit fehlerfrei zusammenarbeitet. Dies gilt insbesondere für nachträgliche Änderungen in der Sphäre des Kunden (z. B. System-Updates, Konfigurationsänderungen, individuelle Programmierungen, Datenstruktur-Änderungen, neue Verkaufskanäle oder Plugins).
    4. Ändert sich nach Vertragsschluss die Systemumgebung des Kunden oder nimmt der Kunde Änderungen an Konfiguration, Systemen oder Datenstrukturen vor, die zu (teilweisen) Inkompatibilitäten, Fehlern oder Einschränkungen bei der Nutzung der Dienstleistung führen, begründet dies keine Mängelansprüche gegen den Anbieter. Ein Anspruch auf Anpassung der Dienstleistung an die geänderte Systemumgebung, ein Sonderkündigungsrecht oder Rückforderungs- bzw. Minderungsansprüche bestehen insoweit nicht, soweit nicht zwingende Haftungstatbestände nach diesen AGB eingreifen. Die Haftung des Anbieters für Schäden, die darauf beruhen, dass der Kunde seine Systemumgebung, Schnittstellen, Konfigurationen oder Datenmodelle nicht oder nicht zutreffend getestet, dokumentiert oder dem Anbieter offengelegt hat, ist ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die Haftungsbeschränkungen in Abschnitt XII.

III. Vertragsschluss

  1. Der Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots des Anbieters durch den Kunden oder durch Annahme eines Vertragsangebots des Kunden durch den Anbieter zustande.
  2. Angebote des Anbieters sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
  3. Der Vertrag wird in Textform (z. B. per E-Mail) dokumentiert.

IV. Bereitstellung, Verfügbarkeit und Wartung

  1. Der Anbieter stellt dem Kunden während der Vertragslaufzeit die Software zur Nutzung über das Internet zur Verfügung. Die Bereitstellung erfolgt an der Übergabeschnittstelle des vom Anbieter genutzten Rechenzentrums zum öffentlichen Internet („Übergabepunkt“). Die Internetanbindung, die Verbindung zwischen Übergabepunkt und IT-Systemen des Kunden sowie dessen ERP-System, Shop-System und sonstige Drittsysteme sind nicht Leistungsgegenstand des Anbieters.
  2. Soweit nicht anders vereinbart, gewährleistet der Anbieter eine durchschnittliche jährliche Verfügbarkeit der Kernfunktionalitäten von ReadySync.io von 97,5 %. Von der Verfügbarkeit ausgenommen sind (i) angekündigte Wartungsfenster, (ii) Zeiten höherer Gewalt und (iii) Störungen, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen (z. B. Störungen im Internet, beim Hosting-Provider, in ERP- oder Shop-Systemen des Kunden, bei API-Schnittstellen Dritter oder durch Ratenbegrenzungen externer Systeme).
  3. Der Anbieter ist berechtigt, die Dienste zum Zwecke von Wartung, Sicherheit oder Optimierung in angemessenem Umfang zu unterbrechen. Planbare Wartungsarbeiten wird der Anbieter – soweit möglich – mit angemessener Vorlaufzeit ankündigen und, unter Berücksichtigung betrieblicher Erfordernisse, in nutzerarmen Zeiten durchführen. Unaufschiebbare Wartungsmaßnahmen (insbesondere bei Sicherheitsrisiken oder Systeminstabilität) darf der Anbieter jederzeit vornehmen.
  4. Überschreitet der Anbieter die vereinbarte Verfügbarkeit nicht unerheblich, kann der Kunde eine angemessene Gutschrift auf die Nutzungsvergütung verlangen, sofern der Kunde die Überschreitung unverzüglich in Textform anzeigt. Weitere Ansprüche wegen Verfügbarkeitsunterschreitung sind ausgeschlossen, soweit nicht zwingende Haftungstatbestände greifen (vgl. Ziff. XII).
  5. Zur Sicherstellung der Systemstabilität, Verfügbarkeit und fairen Verteilung der Rechenkapazitäten überwachen wir die Nutzungsintensität und -häufigkeit der Synchronisationsprozesse. Bei Überschreitung objektiv angemessener Nutzungsgrenzen (z. B. übermäßige API-Aufrufe pro Zeiteinheit, ungewöhnliche Datenlast, massenhafter Import) sind wir berechtigt, den Zugriff technisch einzuschränken oder temporär zu deaktivieren. Die automatisierte Nutzung durch nicht autorisierte Bots, Skripte oder API-Abrufmechanismen ist ausdrücklich verboten. Bei begründetem Verdacht auf Missbrauch oder Gefährdung der IT-Infrastruktur behalten wir uns die sofortige Kontosperrung sowie außerordentliche fristlose Kündigung ohne Vorankündigung vor. Maßnahmen erfolgen für die Dauer der Störungsabwehr oder bis zur Klärung des Sachverhalts. Betroffene Nutzer werden bei Bedarf nachträglich informiert. Nutzungsdaten werden ausschließlich intern zu Sicherheitszwecken verarbeitet und nicht mit Dritten geteilt. Angemessene Nutzung des Dienstes im vereinbarten Leistungsumfang bleibt stets uneingeschränkt.

V. Nutzungsrechte

  1. Der Anbieter räumt dem Kunden für die Vertragslaufzeit das einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, ReadySync.io im vertraglich vereinbarten Umfang für eigene geschäftliche Zwecke des Kunden zu nutzen.
  2. Dem Kunden ist es untersagt, ReadySync.io oder Teile davon Dritten – gleich ob entgeltlich oder unentgeltlich – als eigenständige Dienstleistung zur Verfügung zu stellen (z. B. als „White-Label-Service“, SaaS-Weitervertrieb, Application Service Providing), sofern nicht ausdrücklich etwas anderes in Textform vereinbart ist.
  3. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu vervielfältigen, zu dekompilieren, zurückzuentwickeln, zu verändern oder mit anderer Software zu verbinden, soweit dies nicht gesetzlich zwingend erlaubt ist. Technische Schutzmaßnahmen des Anbieters dürfen nicht umgangen werden.
  4. Alle nicht ausdrücklich eingeräumten Rechte an ReadySync.io verbleiben beim Anbieter bzw. dessen Lizenzgebern.

VI. Pflichten und Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass die über ReadySync.io synchronisierten Daten, Inhalte, Produktinformationen und Prozesse den gesetzlichen Anforderungen (insbesondere Datenschutzrecht, Wettbewerbsrecht, Produktsicherheitsrecht, Preisangabenverordnung) sowie vertraglichen Vereinbarungen mit seinen Kunden und Geschäftspartnern entsprechen. Der Anbieter schuldet keine rechtliche Prüfung, Validierung oder Beratung.
  2. Der Kunde stellt auf eigene Kosten eine funktionsfähige IT-Infrastruktur, Internetverbindung sowie kompatible ERP- und Shop-Systeme bereit. Der Kunde ist für die Konfiguration, den Betrieb, die Wartung und Aktualisierung seiner Quell- und Zielsysteme (ERP, Shop, Marktplätze, CRM etc.) allein verantwortlich. Der Kunde gewährleistet, dass seine Systeme die vom Anbieter dokumentierten Mindestanforderungen, API-Versionen und technischen Voraussetzungen erfüllen.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, die von ReadySync.io bereitgestellten API-Zugänge, Authentifizierungstoken, Webhooks und sonstigen Integrationsbestandteile ordnungsgemäß und vollständig in seine Systeme einzubinden. Dies hat ausschließlich entsprechend den technischen Vorgaben und Spezifikationen des Anbieters sowie der jeweils aktuellen Dokumentation zu erfolgen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Anbindung seiner Systeme (z. B. ERP-APIs, Shop-REST-Schnittstellen) technisch korrekt erfolgt und nicht durch kundenseitige Änderungen, Firewalls, Zugriffsbeschränkungen oder Sicherheitseinstellungen beeinträchtigt wird. Der Anbieter schuldet keine Funktionsfähigkeit von ReadySync.io, soweit Abweichungen von den technischen Vorgaben vorliegen oder der Kunde die Einbindung fehlerhaft, unvollständig oder in abweichender Weise vornimmt. Fehlende oder fehlerhafte Datensynchronisation, die auf einer fehlerhaften oder unterlassenen Integration beruht, stellt keinen Mangel der Leistung des Anbieters dar. Der Kunde ist verpflichtet, vor dem produktiven Einsatz von ReadySync.io angemessene Tests (z. B. Test-Synchronisationen, Validierung der Datenqualität, Mapping-Prüfungen) durchzuführen, um die korrekte Einbindung und Funktionsfähigkeit zu überprüfen.
  4. Der Anbieter stellt dem Kunden eine technische Dokumentation und/oder Implementierungsanleitung für die Integration von ReadySync.io in gängigen ERP- und Shop-Systemen in elektronischer Form zur Verfügung. Der Kunde ist verpflichtet, diese Anleitung zu beachten und seine internen Prozesse entsprechend auszurichten. Der Anbieter schuldet keine über die Bereitstellung dieser allgemeinen Dokumentation hinausgehende individuelle Implementierungsberatung, Datenmodellierung oder Anpassung von Mappings, sofern nicht ausdrücklich gesondert vereinbart.
  5. Der Kunde benennt mindestens einen sachkundigen Ansprechpartner, der während der üblichen Geschäftszeiten für Rückfragen, Abstimmungen, Support-Themen und Störungsmeldungen erreichbar ist sowie Entscheidungen treffen oder zeitnah herbeiführen kann. Änderungen der Kontaktdaten hat der Kunde unverzüglich mitzuteilen.
  6. Der Kunde hinterlegt in seinem ReadySync.io-Nutzerkonto eine E-Mail-Adresse, über welche die vertragliche Kommunikation – einschließlich Änderungsmitteilungen zu diesen Geschäftsbedingungen, Rechnungen, Support-Antworten und sonstiger geschäftlicher Mitteilungen – rechtsgültig und rechtswirksam erfolgt. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass diese E-Mail-Adresse stets funktionsfähig bleibt, regelmäßig überprüft wird und keine Filter, Spam-Regeln oder sonstigen technischen Vorrichtungen den ordnungsgemäßen Erhalt unserer E-Mails verhindern oder verzögern. Der Kunde kann sich nicht darauf berufen, Mitteilungen nicht oder verspätet erhalten zu haben.
  7. Der Kunde behandelt Benutzer- und Zugangsdaten, API-Credentials und Authentifizierungstoken vertraulich, schützt sie vor unbefugtem Zugriff und teilt sie nur intern im erforderlichen Umfang mit. Der Kunde informiert den Anbieter unverzüglich, wenn der Verdacht besteht, dass Zugangsdaten unberechtigten Dritten bekannt geworden sind oder ein unbefugter Zugriff auf ReadySync.io erfolgt.
  8. Der Kunde ist sich bewusst, dass die Datensynchronisation und Transformation auf Standard-Mappings, Regelwerken und der Qualität der Quelldaten basiert und nicht in jedem Einzelfall fehlerfrei sein kann. Der Kunde erkennt an, dass ReadySync.io keine Garantie für die vollständige, korrekte oder echtzeitnahe Übertragung aller Daten bietet und dass Synchronisationsfehler technischer oder systemseitiger Natur möglich sind. Der Kunde berücksichtigt dies bei der Nutzung der synchronisierten Daten. Der Kunde bleibt allein dafür verantwortlich, welche operativen oder geschäftlichen Konsequenzen er aus den synchronisierten Daten zieht (z. B. Bestandsführung, Preisgestaltung, Auftragsabwicklung, Kundeninformation). Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer fehlerhaften Nutzung, Interpretation oder Weiterverarbeitung der synchronisierten Daten beruhen.
  9. Der Kunde stellt dem Anbieter bei Supportanfragen oder Störungsmeldungen alle erforderlichen Informationen, Log-Ausschnitte, API-Responses, Beispiel-Datensätze und ggf. temporäre Zugänge zu seinen Systemen bereit, die für eine Analyse erforderlich sind. Störungsmeldungen sollen so konkret wie möglich erfolgen (Beschreibung der Symptome, Zeitpunkt, betroffene Datensätze, Synchronisationsprotokolle, Screenshots etc.). Der Kunde berücksichtigt Anweisungen des Anbieters (z. B. zur Anpassung von Mapping-Regeln, API-Konfigurationen oder Datenformaten) und setzt diese in angemessener Frist um.
  10. Der Kunde ist selbst für eine seinen Risiken angemessene Sicherung seiner Daten (z. B. ERP-Stammdaten, Produktkataloge, Aufträge, Kundendaten, Exporte) verantwortlich. Der Anbieter schuldet keine über die vertraglich vereinbarten Sicherungsmaßnahmen hinausgehende Datensicherung oder Wiederherstellung von Daten aus Kundensystemen.
  11. Rechtskonforme Nutzung

    Der Kunde verpflichtet sich, ReadySync.io nicht für rechts- oder sittenwidrige Zwecke zu nutzen, insbesondere nicht für die Übertragung rechtswidriger Inhalte, gefälschter Produktdaten, irreführender Preisinformationen oder den Verstoß gegen Embargobestimmungen. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, sämtliche datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für die rechtmäßige Nutzung von ReadySync.io zu schaffen und aufrechtzuerhalten, insbesondere im Hinblick auf Informationspflichten, Rechtsgrundlagen, Einwilligungen und ggf. erforderliche Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung. Der Anbieter schuldet in diesem Zusammenhang weder rechtliche Beratung noch individuelle Unterstützung.

  12. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungs- oder sonstigen Pflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nach, verlängern sich etwa vereinbarte Leistungsfristen des Anbieters angemessen. Der Anbieter ist berechtigt, Leistungen vorübergehend einzuschränken oder zu sperren, wenn der Kunde trotz Abmahnung gegen wesentliche Pflichten verstößt oder die Nutzung von ReadySync.io zu Sicherheitsrisiken oder erheblichen Störungen führt. Mehraufwand des Anbieters, der aufgrund unzureichender Mitwirkung, fehlerhafter Angaben, Verstößen des Kunden gegen diese AGB oder gesetzliche Vorgaben entsteht, kann der Anbieter dem Kunden nach den vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, nach angemessenen Stundensätzen in Rechnung stellen.

VII. Support und Entstörung

  1. Soweit im Angebot vorgesehen, stellt der Anbieter während der üblichen Geschäftszeiten (werktags, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz des Anbieters) Support per E-Mail und/oder Telefon zur Verfügung. Ein Anspruch auf Betreuung durch eine bestimmte Person besteht nicht.
  2. Supportanfragen werden in angemessener Zeit unter Berücksichtigung von Dringlichkeit und Eingangsreihenfolge beantwortet. Eine Entstörung innerhalb einer bestimmten Zeit („Fix-Time“) wird nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
  3. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Support zu leisten,
    1. wenn die Störung auf einer nicht vertragsgemäßen Nutzung von ReadySync.io beruht,
    2. wenn Mindestanforderungen an die Systemumgebung nicht erfüllt sind,
    3. wenn die Störung in Systemen des Kunden oder Dritter begründet ist (ERP-System, Shop-System, Marktplatz-APIs, Firewalls, Netzwerke, Drittsoftware),
    4. wenn der Kunde Mappings, API-Konfigurationen oder Integrationen eigenmächtig in einer Art verändert hat, die von der Dokumentation abweicht.
  4. Stellt sich eine vom Kunden gemeldete Störung als nicht reproduzierbar oder dem Anbieter nicht zuzurechnen heraus, ist der Anbieter berechtigt, den hierfür angefallenen Aufwand nach Maßgabe der vereinbarten oder angemessenen Stundensätze zu berechnen.
  5. Über die im vereinbarten Leistungsumfang enthaltenen Supportleistungen hinausgehende individuelle Beratung, Implementierungsunterstützung, Custom-Mapping-Entwicklung, Fehleranalyse in der Systemumgebung des Kunden oder Anpassung kundenseitiger Datenstrukturen wird gesondert nach Aufwand zu den jeweils gültigen Stundensätzen des Anbieters vergütet. Der Anbieter kann dem Kunden für solche Leistungen eine gesonderte, kostenpflichtige Beratung bzw. einen dedizierten Entwicklungskanal zur Verfügung stellen. Einzelheiten zu Erreichbarkeit, Reaktionszeiten und Vergütung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. einer gesonderten Leistungsbeschreibung. Der Anbieter ist berechtigt, die kostenpflichtige Beratung abzulehnen oder von einer angemessenen Vorauszahlung abhängig zu machen, wenn der Kunde mit Zahlungen im Verzug ist oder angefragte Leistungen nicht zum vertraglich geschuldeten Leistungsumfang von ReadySync.io gehören.

VIII. Laufzeit und Kündigung

  1. Sofern im Angebot nicht anders geregelt, hat der Vertrag eine anfängliche Mindestlaufzeit von 12 Monaten ab dem vereinbarten Beginn.
  2. Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um weitere 12 Monate, wenn er nicht von einer Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird.
  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn
    1. der Kunde trotz Mahnung länger als 30 Tage mit fälligen Zahlungen in Verzug ist,
    2. der Kunde nachhaltig gegen wesentliche vertragliche Pflichten (insbesondere Ziff. VI) verstößt,
    3. über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder dessen Eröffnung mangels Masse abgewiesen wird.
  4. Nach Vertragsende ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zu ReadySync.io zu deaktivieren. Der Anbieter stellt dem Kunden – soweit vorgesehen – innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen ab Vertragsende Synchronisationsprotokolle oder Konfigurationsdaten in einem gängigen maschinenlesbaren Format zum Download bereit. Danach ist der Anbieter zur Löschung der Daten berechtigt, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
  5. Der Kunde ist dafür verantwortlich, seine im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienstleistung verarbeiteten Daten rechtzeitig vor Vertragsende selbst zu exportieren, zu sichern und in seine eigene Systemumgebung zu überführen. Der Anbieter schuldet keine darüber hinausgehende Speicherung, Datenmigration oder -konvertierung. Weitergehende Unterstützungsleistungen des Anbieters nach oder im Zusammenhang mit dem Vertragsende – insbesondere individuelle Datenexporte, Aufbereitung oder Anpassung von Datenformaten, Erstellung oder Bereitstellung von spezifischen Export-Skripten, Mapping-Informationen oder Dokumentationen zu verwendeten Formaten – erfolgen ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung und werden nach den jeweils gültigen Stundensätzen bzw. der gesondert vereinbarten Vergütung abgerechnet. Ein Anspruch auf Abschluss einer solchen Vereinbarung besteht nicht. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass exportierte Datensätze ohne weitere Anpassungen mit bestimmten Dritt-Systemen, Anwendungen oder Zielumgebungen des Kunden kompatibel sind. Der Kunde ist allein für die Auswahl, Konfiguration und Kompatibilität seiner Zielsysteme verantwortlich.

IX. Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. Die Vergütung für die Nutzung von ReadySync.io sowie ggf. Zusatzleistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Leistungsschein.
  2. Soweit nicht anders vereinbart, ist die Vergütung für die vereinbarte Nutzungsperiode (z. B. monatlich oder jährlich) im Voraus fällig. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig.
  3. Der Anbieter ist berechtigt, bei wiederkehrenden Leistungen die Preise mit Wirkung zum Beginn einer neuen Vertragsperiode angemessen anzupassen, frühestens jedoch nach Ablauf der ersten 12 Monate. Preisänderungen sind mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform anzukündigen. Widerspricht der Kunde der Preiserhöhung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gilt die Änderung als genehmigt. Auf dieses Widerspruchsrecht wird der Anbieter in der Mitteilung hinweisen. Im Falle eines fristgemäßen Widerspruchs sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preiserhöhung außerordentlich zu kündigen.
  4. Gerät der Kunde mit Zahlungen in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, Zinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen und die Leistungserbringung bis zum vollständigen Ausgleich aller fälligen Forderungen auszusetzen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
  5. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur aus demselben Vertragsverhältnis herleiten.

X. Datenschutz und Datensicherheit

  1. Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden und – soweit im Rahmen von ReadySync.io unausweichlich – personenbezogene Daten von Endkunden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und des jeweiligen Vertrages.
  2. Soweit der Anbieter im Sinne von Art. 28 DSGVO als Auftragsverarbeiter für den Kunden tätig wird, schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) gemäß Artikel 28 Absatz 3 DSGVO. Wir sind ausdrücklich nicht verpflichtet, von unseren Standardunterlagen abweichende Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung – insbesondere solche nach Kundenvorgabe – zu akzeptieren. Verlangt der Kunde den Abschluss oder die Prüfung individueller, von unseren Vorlagen abweichender Regelungen (einschließlich kundenseitiger AV-Muster), sind wir berechtigt, den hierfür entstehenden rechtlichen und zeitlichen Prüfaufwand mit einem Stundensatz von 300,00 EUR zzgl. USt. in Rechnung zu stellen. Eine Pflicht zur Annahme der vorgeschlagenen Vertragsgestaltungen wird hierdurch nicht begründet.
  3. Der Anbieter trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau für die im Auftrag verarbeiteten Daten zu gewährleisten.
  4. Der Kunde ist verantwortlich für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung in seiner Sphäre, insbesondere für die Einholung erforderlicher Einwilligungen bzw. das Vorliegen geeigneter Rechtsgrundlagen für die Übertragung von Kunden- und Auftragsdaten. Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Nutzung von ReadySync.io oder rechtswidrigen Datenverarbeitung durch den Kunden beruhen.
  5. Verarbeitung synchronisierter Daten
    1. Im Rahmen der Nutzung von ReadySync.io werden zum Zweck der Datensynchronisation, Transformation und Protokollierung personenbezogene Daten (insbesondere Kunden-, Auftrags- und Produktdaten) zwischen den verbundenen Systemen übertragen. Diese Verarbeitung erfolgt ausschließlich im Auftrag und nach Weisung des Kunden sowie ausschließlich zu den in diesem Vertrag beschriebenen Zwecken; eine Nutzung für eigene Zwecke des Anbieters (z. B. Profilbildung, eigene Marketing- oder Analysezwecke) findet nicht statt.
    2. Der Anbieter verarbeitet diese Daten nur für die Dauer, die zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen und zur Erstellung der vereinbarten Synchronisationsprotokolle erforderlich ist, und trifft geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um die Daten vor unbefugtem Zugriff zu schützen.
  6. Datenspeicherung und Löschung
    1. Der Anbieter speichert synchronisierte Daten grundsätzlich nur vorübergehend zu Zwecken der Übertragung, Fehleranalyse und Protokollierung. Synchronisationsprotokolle und Log-Daten werden nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Aufbewahrungsfrist oder spätestens nach 90 Tagen automatisch gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
    2. Der Kunde hat keinen Anspruch auf dauerhafte Speicherung, Archivierung oder Bereitstellung historischer Synchronisationsdaten über die vereinbarte Aufbewahrungsfrist hinaus. Die langfristige Datenhaltung obliegt allein den Quell- und Zielsystemen des Kunden.
  7. Sicherung und Backups
    1. Der Kunde ist verpflichtet, seine im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienstleistung verarbeiteten Daten in angemessenen, dem jeweiligen Risiko entsprechenden Intervallen eigenverantwortlich zu sichern und eigene Sicherungskopien (Backups) anzulegen. Dies umfasst insbesondere sämtliche für den Geschäftsbetrieb wesentlichen Stamm-, Bewegungs- und Transaktionsdaten. Die SaaS-Dienstleistung stellt keine eigenständige Backup- oder Archivierungslösung dar. Der Anbieter schuldet keine über die vertraglich vereinbarten, systemseitigen Sicherungsmaßnahmen hinausgehende Datensicherung und keine Wiederherstellung einzelner Datenstände auf Wunsch des Kunden.
    2. Bei einem Datenverlust, der nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters beruht, ist die Haftung des Anbieters auf denjenigen Aufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer, vom Kunden vorzunehmender Datensicherung für die Wiederherstellung der Daten erforderlich wäre. Soweit der Kunde die gebotene Datensicherung unterlassen hat, haftet der Anbieter nicht für hieraus resultierende Mehrschäden, insbesondere nicht für den endgültigen Verlust von Daten, die bei ordnungsgemäßer Sicherung wiederherstellbar gewesen wären.

XI. Schutzrechte und Referenzen

  1. Alle Rechte an ReadySync.io, insbesondere Urheber- und Leistungsschutzrechte, Marken- und Kennzeichenrechte, verbleiben beim Anbieter bzw. dessen Lizenzgebern.
  2. Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden als Referenzkunden (z. B. auf der Website des Anbieters, in Präsentationen oder Pitch-Unterlagen) zu benennen und dabei Name, Logo und eine allgemeine Leistungsbeschreibung zu verwenden, soweit der Kunde dem nicht im Einzelfall widerspricht.

XII. Haftung

  1. Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden und für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung des Anbieters auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  3. Die Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.
  4. Die Haftung des Anbieters für Datenverluste ist auf den Aufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer, dem Risiko des Kunden entsprechender Datensicherung für die Wiederherstellung der Daten erforderlich wäre.
  5. Eine Haftung für Einschränkungen oder Störungen, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen (z. B. Störungen von Kommunikationsnetzen, Infrastruktur Dritter, API-Ausfälle bei ERP- oder Shop-Systemen, Angriffe Dritter, Fehlkonfigurationen in Kundensystemen), ist ausgeschlossen.
  6. Ausschluss der Haftung für Synchronisationsfehler

    Die Haftung des Anbieters für Schäden, die durch fehlerhafte, unvollständige oder verzögerte Datensynchronisationen entstehen, ist vollständig ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Entscheidungen des Kunden, die ausschließlich oder maßgeblich auf synchronisierten Daten basieren (z. B. Bestandsführung, Preisgestaltung, Auftragsabwicklung).

  7. Soweit die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters sowie für Ansprüche auf Aufwendungsersatz.

XIII. Freistellung

Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Anbieter aufgrund einer rechtswidrigen oder vertragswidrigen Nutzung von ReadySync.io durch den Kunden erhoben werden, insbesondere wegen

  • Verstößen gegen Datenschutz-, Wettbewerbs-, Urheber- oder Markenrecht,
  • Übertragung rechtswidriger, irreführender oder gefälschter Produktdaten,
  • Verwendung rechtswidriger Inhalte oder Verletzung von Rechten Dritter durch synchronisierte Daten.

Die Freistellung umfasst auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung (Gerichts- und Anwaltskosten nach gesetzlichen Gebühren).

XIV. Geheimhaltung

  1. Beide Parteien sind verpflichtet, vertrauliche Informationen, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nur zur Durchführung des Vertrages zu verwenden.
  2. Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die
    • allgemein bekannt sind oder werden, ohne dass dies auf einem Vertragsverstoß der empfangenden Partei beruht,
    • der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren,
    • von einem Dritten rechtmäßig ohne Geheimhaltungsverpflichtung mitgeteilt werden oder
    • aufgrund gesetzlicher Regelungen, behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offen zu legen sind.

XV. Änderung der AGB

  1. Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft anzupassen, soweit damit keine grundlegende Änderung der Vertragsstruktur einhergeht und die Anpassung für den Kunden zumutbar ist.
  2. Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem geplanten Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten AGB als vereinbart. Auf das Widerspruchsrecht und die Folgen des Schweigens wird der Anbieter in der Änderungsmitteilung hinweisen.
  3. Im Falle eines fristgemäßen Widerspruchs gelten die bisherigen AGB fort; der Anbieter ist dann berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende zu kündigen.

XVI. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit rechtlich zulässig – der Sitz des Anbieters (Hamburg).
  3. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgesehen ist. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Textformerfordernis.
  4. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand

März 2026